Energieberatung Norbert Birkner

Anton-Günther-Straße 2 b· 09212 Limbach-Oberfrohna

Alle Förderungen sind jeweils gebunden an entsprechende Rahmenbedingungen, welche unter den Links nachlesbar sind.

  Beratungsförderung und indirekt den Energieausweis
· BAFA - Förderhöhe: 1-2 WE 300,-€ ; ab 3 WE 360,-€
· SAB– Förderhöhe: 500,-€ ; Zuschuss über Sächsisches
  Energiespardarlehen

  Finanzierung für energetische Gebäudesanierung
· SAB– günstiger Kreditzins mit Zuschuss für erforderlichen
  Beratungsbericht
· KfW– günstiger Kreditzins (Zinsbindungsfrist ist zu beachten)

  Förderung von Maßnahmen, meist Zuschuss ohne
  Finanzierung

· BAFA– Erneuerbare Energien, Kraft-Wärme-Kopplung
· SAB– Erneuerbare Energien, KWK, Lüftung
· KfW– Prozentsatz der Kosten für Gebäudesanierung,
  Einzelmaßnahme oder als Packet


Die Möglichkeit von Doppelförderung ist den jeweiligen Richtlinien zu entnehmen bzw. beim Fördermittelgeber telefonisch zu erfragen.