Anton-Günther-Straße 2 b· 09212 Limbach-Oberfrohna
Alle Förderungen sind jeweils gebunden an entsprechende Rahmenbedingungen, welche unter den Links nachlesbar sind.
  Beratungsförderung und indirekt den Energieausweis
 
	· BAFA - Förderhöhe: 1-2 WE 300,-€ ; ab 3 WE 360,-€
    · SAB– Förderhöhe: 500,-€ ; Zuschuss über Sächsisches
  Energiespardarlehen
  Finanzierung für energetische Gebäudesanierung 
   
    	· SAB– günstiger Kreditzins mit Zuschuss für erforderlichen 
  Beratungsbericht
        
        
    	· KfW– günstiger Kreditzins (Zinsbindungsfrist ist zu beachten)
        
      Förderung von Maßnahmen, meist Zuschuss ohne
   Finanzierung
           · BAFA– Erneuerbare Energien, Kraft-Wärme-Kopplung
            
        	· SAB– Erneuerbare Energien, KWK, Lüftung
            
    	· KfW– Prozentsatz der Kosten für Gebäudesanierung,
   Einzelmaßnahme oder als Packet
        
                
            
           Die Möglichkeit von Doppelförderung ist den jeweiligen Richtlinien zu entnehmen bzw. beim Fördermittelgeber telefonisch zu erfragen.